Aufnahme


Gemäß DIN 18710-2

Bei der Aufnahme handelt es sich um Vermessungen zur Herstellung von vermessungstechnischen Lage- und Höhenplänen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Zweck dokumentieren. Alle erforderlichen Größen und raumbezogenen Daten über Topographie und bauliche Anlagen werden bei der Aufnahme erfasst. Bei den aufzunehmenden Objektpunkten handelt es sich um Einzelpunkte besonderer Bedeutung (z. B. Zwangspunkte für die Planung und den Entwurf von baulichen Anlagen).
Das Ergebnis der Aufnahme weist die geometrischen Größen und Beziehungen des Istzustandes von räumlichen, flächenhaften oder linienhaften Objekten oder einzelnen Objektpunkten zum Zeitpunkt der Aufnahme nach.

Beispiele für Aufnahmezwecke

  1. Aufnahme von Einzelpunkten (z. B. Zwangspunkte);
  2. Herstellung von
    Bestandsplänen, Fassadenplänen, Werksplänen, Entwurfsplänen für den Straßen-, Wasser- und Bahnbau, Dokumentationen baulicher Anlagen (Zustandsaufnahme), Lageplänen zum Baugesuch und zu sonstigen Genehmigungsverfahren, Beweissicherungsunterlagen, Aufbau und Fortführung von Informationssystemen.

Beispiele für Aufnahmeobjekte eines Lage- und Höhenplanes

  1. Objekte des amtlichen Vermessungswesens sowie rechtliche Sachverhalte
    Lage- und Höhenfestpunkte; Grenzabmarkungen sowie Angaben des Liegenschaftskatasters, Grund-stücksgrenzen, Längen der Grenzen, Grundbuchinhalte, Eigentümerangaben, Baulasten, Grenzverhältnisse im Umkreis des Grundstücks, Abgrenzung von Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebieten, räumliche Abgrenzung öffentlich- und privatrechtlicher Sachverhalte (z. B. Planungs- und Baurecht, Schutzflächenausweisungen, Flurstücksgrenzen).
  2. Natürliche Objekte
    Topographie, z. B. Böschungen, Gruben, Steilränder, repräsentative Höhenpunkte im Gelände, Angaben zum Bewuchs, insbesondere von Baumbeständen; Flächennutzungen und Abgrenzungen von Acker, Weide, Wald, Unland, Flächengestaltung, Naturdenkmäler, Mauern, Zäune, Wälle, Denkmäler; Lage, Orientierung und Höhen des Baufeldes bzw. Baugrundstückes.
  3. Bauliche Anlagen
    Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, sonstige Infrastruktureinrichtungen, Bebauung, Garagen mit Zufahrten, First-, Trauf-, Geschoss-, Hauseingangs- und Fußbodenhöhen aller Gebäude, Flächenbefestigungen und Einfriedungen, Gebäudestrukturen und -einrichtungen; Widerlager, Stützen, Überbau, Durchlässe.
  4. Leitungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen
    Leitungen und Kanäle, oberirdisch sichtbare Teile von unterirdischen Bauwerken, Kontrollschächte, Sinkkästen, Marksteine für Leitungen, Schächte, Abläufe, Hydranten, Schieber, Messeinrichtungen, oberirdische Leitungen mit Masten, unterirdische Leitungen, Einrichtungen für die Gas- und Elektrizitätsversorgung, Fernmeldeanlagen, Beleuchtungseinrichtungen.
  5. Industrieanlagen
    Produktionsanlagen sowie Objekte und Objektpunkte von maschinentechnischen Anlagen sowie dazugehörende Rohrleitungen.
  6. Verkehrsflächen
    Höhen und Breiten von angrenzenden Verkehrsflächen, Begrenzungen der Fahrbahn, Randstreifen, Radwege, Hochborde, Einfahrten; Höhen von Kreuzungen, Achsen und Zwangspunkte, Kilometersteine, Stationszeichen, Abschnittsnummern; Betriebskilometer, Ortsdurchfahrtszeichen, Lärmschutzwälle, Wildschutzzäune, abweisende Schutzeinrichtungen, Signalanlagen.
  7. Gleisanlagen
    Einrichtungen wie Weichen, Kreuzungen, Signale, Schranken, Oberleitungsmasten.
  8. Gewässer
    Teiche, Wasserläufe, Gräben mit Fließrichtungen, Wehre; Höhe des Wasserspiegels mit Zeitbezug.
  9. Sonstige Angaben
    Gemeinde, Straßennamen, Hausnummern, Gewässerbezeichnungen.